Ist ein Gebäude nicht ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen, befindet sich auf dem Grundstück eine Klärgrube.
Die Stadt oder Gemeinde gibt den Rhythmus der Entleerung vor.
Ist ein Gebäude nicht ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen, befindet sich auf dem Grundstück eine Klärgrube.
Die Stadt oder Gemeinde gibt den Rhythmus der Entleerung vor.